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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zündorf Kampfkunstakademie - Zentrale der ITA Martial Arts Association

 

§1

Mit dieser Erklärung trete ich der Zündorf Kampfkunstakademie, der Zentrale des Institute of Traditional Arts Verbandes, nachfolgend "Akademie" genannt, bei und erkenne die AGBs, sowie Datenschutzerklärungen und deren Hausordnung/en an. Das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung des Kursraumes einer jeden ITA Akademie, zu den entsprechenden Öffnungszeiten, berechtigt. Für den angebrochenen Monat wird ein anteiliger Beitrag nach Kalendertagen fällig. Der technische Vertragsbeginn ist der erste Tag des Folgemonats. Laufzeiten und Kündigungsfristen richten sich nach dem technischen Vertragsbeginn.

 

§2

Fehlstunden werden nicht geahndet. Eine Kürzung, Minderung oder Rückforderung der Beitragsgebühr wegen Fehlstunden ist ausgeschlossen, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitglieds oder in höherer Gewalt (beispielsweise Verordnungen / Anordnungen von Bund und Ländern) liegen.

 

§3

Durch den Beitritt entstehen gegenüber der Akademie keinerlei finanzielle, materielle sowie sonstige Forderungsansprüche. Es gilt das 14 tägige Rücktrittsrecht. Die Aufnahmegebühr ist nicht erstattungsfähig! Bei Sondertarifen erklärt sich der Vertragsunterzeichner dazu bereit, auf das Rücktrittsrecht gänzlich zu verzichten.

 

§4

Eine Rückerstattung von bereits gezahlten Beträgen ist nicht möglich.

Die Akademie speichert die zur Verwaltung seiner Mitglieder benötigten Daten. Diese Daten dürfen ausschließlich für Administrative Zwecke und der Mitgliederverwaltung genutzt und nicht an Unberechtigte weitergegeben werden.

 

§5

Ich bin damit einverstanden, dass Bild- und Videoaufnahmen von mir für bestimmte Zwecke (z.B. Homepage, Youtube, Facebook …) verwendet werden. Diese Aufnahmen werden im Voraus während der Kurszeiten bekanntgegeben. Die Rechte liegen ausnahmslos bei der Zündorf Kampfkunstakademie. Zensuren sind schriftlich zu beantragen.

 

§6

Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch, sofern nicht 3 Monate vor Vertragsende (Eingang der schriftlichen Kündigung) gekündigt wird. Die Verlängerung ist bis zur Kündigung unbefristet. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Emails werden nicht akzeptiert. Gekündigte Verträge die bis zum Ende der Laufzeit nicht ausgeglichen sind, verlängern sich ebenfalls um die darin angegebene Laufzeit.

 

§7

Der Beitrag ist monatlich im Voraus, spätestens am im Vertrag genannten Tag des Monats, kostenfrei an den Konto-Inhaber zu entrichten.

 

§8

Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Zahlung, sondern auf den Eingang des Geldes an. Bei verspäteter Zahlung werden Mahn- und Aufwandskosten in Höhe von 10,00 € je Mahnung erhoben. Anfallende Mahn- und Portogebühren sind ebenfalls vom Zahlungspflichtigen / Mitglied auszugleichen. Nach Zahlungsverzug würden weitere Kosten entstehen, die dann von dem Mitglied zu tragen sind. 

§9

Beim SEPA-Lastschriftverfahren / bei Überweisungen kann der Zahlungspflichtige der Buchung im Nachhinein 8 Wochen widersprechen. War der Widerruf ohne berechtigten Grund, werden der offene Beitrag und der bis dahin entstandene Schaden gerichtlich eingefordert. Der einziehenden Bank liegt eine eindeutige Zustimmung des Kunden zum Einzug der Lastschrift vor.

 

§10

Rücklastschriftgebühren, Arbeitsaufwand und Porto können per Lastschrift eingezogen bzw. per Überweisung eingefordert werden. Entfällt die Lastschrift-/ Einzugsvereinbarung auf Veranlassung des Zahlungspflichtigen (Widerruf) so werden für den erhöhten Arbeitsaufwand, der mit der Kontrolle von Daueraufträgen und sonstigen Überweisungen einhergeht, 10,00 € pro Monat erhoben.

 

§11

Kommt ein Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsrückstand, ist die Akademie berechtigt, den bis zum nächsten Vertragsablauftermin der jeweiligen Vertragsdauer fällig werdenden Restbetrag sofort in voller Höhe geltend zu machen.

 

§12

Bank- und Bearbeitungsgebühren sind vom Mitglied zu ersetzen. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

 

§13

Die Akademie ist darüber hinaus berechtigt, zum oben genannten Zeitpunkt seine Leistung bis zum Beitragsausgleich einzustellen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung hat das Mitglied den vollen entgangenen Gewinn, der bis zum Zeitpunkt einer nach dem Vertrag zulässigen ordentlichen Kündigung hätte beansprucht werden können, zu ersetzen. Der Schadenersatz wird mit Beendigung des Vertragsverhältnisses fällig.

 

§14

Aus organisatorischen Gründen behält sich die Akademieleitung vor, andere Lehrer einzusetzen, in Ausnahmefällen die Kurse in nahe gelegenen Räumlichkeiten stattfinden zu lassen und Kurse zusammenzulegen. Sie haben bei Zumutbarkeit kein diesbezügliches Kündigungsrecht. Bei Krankheit / Lehrerausfall versuchen wir Ersatz zu finden. Außerdem erfolgt bei Kursausfall frühestmöglich per Email und/oder an unserer Eingangstür ein Hinweis. Wird es der Akademie aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (Schließung der Räumlichkeit auf Grund höherer Gewalt / Anordnung von Bund und Ländern, etc.), unmöglich Leistungen zu erbringen, haben Sie keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Ersatzstunden. Die Beitragspflicht bleibt für die Dauer der Mitgliedschaft erhalten, womit sich das Mitglied bzw. der Antragsteller ausdrücklich einverstanden erklärt. Eine Abweichung von dieser Regelung bedarf der individuellen Anpassung des Mitgliedschaftsvertrages und ist schriftlich mit Unterschrift des Mitglieds und der Akademieleitung festzuhalten. Im Falle außerordentlicher Schließungen durch höhere Gewalt, wird sich die Akademie um eine vertretbare Zusatzoption bemühen, die es dem Mitglied ermöglicht, außerhalb der Akademie das übliche Trainingsprogramm abzuhalten. Diese Zusatzoption wird dem Unterricht vor Ort gleichwertig sein und somit die Leistungspflicht der Zündorf Kampfkunstakademie abgelten.

 

§15

Werden die Kursräume an einen anderen Ort verlegt, der innerhalb zumutbarer Entfernung (25km) zum Wohnort des Mitglieds liegt, bleibt der Vertrag aufrecht erhalten. Gleiches gilt für einen Wohnortswechsel des Mitglieds.

§16

Die Akademieleitung behält sich Änderungen des Leistungsangebotes (z.B. Kurse) sowie die Schließung an gesetzlichen Feiertagen vor. Derartige Änderungen werden per Aushang bzw. über die Webseite rechtzeitig bekannt gegeben. Die Akademie behält sich des Weiteren bis zu 8 Wochen pro Jahr (in den Ferien, nicht am Stück) für Betriebsferien / Fortbildungen etc. vor. Diese sind bereits in den monatlich zu entrichtenden Beitrag einkalkuliert. 

 

§17

Eine Haftung der Akademie für Schäden, welche sich das Mitglied bei der Benutzung der Einrichtungen bzw. beim Aufenthalt in den Räumlichkeiten zuzieht, ist ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind vorsätzlich oder grob fahrlässig von Mitarbeitern (jedoch nicht für Teilnehmer der ZLA-Ausbildung) der Akademie verursachte Schäden.

§18

Das Mitglied verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten und der Einrichtung pfleglich umzugehen.

Wer Sachen in der Schule oder deren Außenflächen beschädigt, haftet für entstehende Kosten. Eltern haften für ihre Kinder. Für von Kursteilnehmern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Körperverletzungen an anderen Personen, die sich in der Schule aufhalten, haften die Verursacher selbst. Für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden haftet die Akademie nicht. Bei groben Verstößen gegen die selbstverständlichen Regeln des Anstandes oder der Hausordnung, sowie im Falle vorsätzlicher Beschädigung ist der Vorstand ermächtigt, ein Hausverbot auszusprechen. Dieses Hausverbot entbindet nicht von der Zahlung der monatlichen Beiträge. Missachtet ein Mitglied die Hausordnung oder Anweisungen des Personals, so ist die Akademieleitung berechtigt das Vertragsverhältnis nach einmalig erfolgter Ermahnung fristlos zu kündigen. Davon unabhängig gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht in besonders schweren Fällen des Fehlverhaltens. Fristlose Kündigungen entbinden nicht von der Zahlungspflicht.

 

§19

Voraussetzungen sind Sporttauglichkeit und ein guter Leumund. Die Nutzung der Einrichtung und die Teilnahme an den Angeboten der Akademie setzen voraus, dass das Mitglied gesundheitlich dazu in der Lage ist, Sport – insbesondere Kampfsport und die dazugehörigen Übungen – zu betreiben. Es obliegt dem Mitglied im Hinblick auf seine gesundheitliche Eignung zur Nutzung der Einrichtung und zur Teilnahme an den Angeboten der Akademie einen Arzt zu konsultieren.

 

§20

Bei Anmeldung ist das Mitglied verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über Krankheit oder sonstige körperliche Erscheinungen zu machen, die eine erhöhte Gefahr bei der Nutzung der Einrichtungen und Angebote der Akademie bergen. Insbesondere gilt dies für Herz-Kreislauferkrankungen sowie Erkrankungen des Bewegungsapparats.

 

§21

Bei erstmaligem Auftreten solcher Erscheinungen während der Mitgliedschaft ist das Mitglied zur Bekanntgabe an die Schulleitung verpflichtet. Das Mitglied nimmt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko am Unterricht teil. Jedes Mitglied muss den Anweisungen der Lehrer folgen.

 

§22

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei einem Kampfkunstunterricht um einen Sport mit gewissen, typischen Risiken handelt, welches im Sportrecht anerkannt wird. Die Mitglieder und Erziehungsberechtigten akzeptieren dieses Risiko. Die Schule achtet durch Auswahl und Fortbildung der Lehrer, Fachkunde und Sorgfalt beim Unterricht auf fachlich korrekte Durchführung und Anleitung. Die Schule kann jedoch keine Verantwortung für Sportunfälle übernehmen, da diese zum typischen Risikobild der Kampfkunst gehören.

 

§23

Die Akademie hat das Recht, jährlich den monatlichen Mitgliedsbeitrag mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu erhöhen. Dem Mitglied steht in diesem Falle ein außerordentliches Kündigungsrecht unter einer Fristsetzung von 4 Wochen zu, wenn die Erhöhung über der gesetzlichen Vorschrift liegt. Die erste Beitragserhöhung ist jedoch erst nach Ablauf der ersten Vertragsdauer möglich. Eine Veränderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%), berechtigt die Akademie ab dem Zeitpunkt der Geltung zu einer entsprechenden Anpassung der Beiträge. Rabattierte Beiträge können jederzeit, nach Ablauf der ersten vereinbarten Laufzeit, auf den „Normaltarif“ angehoben werden! Das Mitglied erklärt sich darüber hinaus bereit, Beitragserhöhungen bis zu einem Wert von 25% 2-jährlich zu akzeptieren.

 

§24

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Die Aufsichtspflicht beschränkt sich nur auf das Mitglied während seiner gebuchten Kurse im Kursraum. Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Änderungen der Bankverbindung /Adresse sind der Schule umgehend schriftlich mitzuteilen. Verwaltungsgebühren und Mehraufwand die mangels korrekter Daten entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.

 

§25

Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die anderen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall wird die Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die den gesetzlichen Normen entspricht.

Bei einem Antrag wird eine Aufnahmegebühr fällig. Diese ist im Voraus und in BAR oder per Überweisung zu begleichen. Änderungen der Anschrift, des Namens, der Kontoverbindung und Kontaktinformationen sind unverzüglich bekanntzugeben.

 

§26

Es dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente, die dem Mitglied nicht ärztlich verordnet wurden, mit ins Studio gebracht werden. Zudem ist es verboten, Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit steigern und unter die Liste verbotener Substanzen der World-Anti-Doping Agency fallen, im Studio einzunehmen oder entgeltlich oder unentgeltlich zu vertreiben.

§27

Das Mitglied bestätigt, dass es keine gesundheitlichen Probleme hat, welche die Ausübung der gewählten Kurse beeinträchtigen könnten und dem Mitglied somit schädigen könnten. Sollten sich hieraus Zweifel ergeben, insbesondere aufgrund gesundheitlicher Probleme, dass das Mitglied nicht in der Lage ist das die körperlichen Aktivitäten des Angebots des Sportstudios zu nutzen, ist die Akademie berechtigt den Vertrag zu widerrufen.

 

§28

Das Mitglied versichert, dass es die in den Kursen erlernten Techniken ausschließlich bei den Trainingskursen, sportlichen Wettkämpfen oder im Sinne des Notwehrrechts des § 32 StGB einsetzen wird.

§29

Vorgegebene Trainingsbekleidung ist Pflicht und muss bei Bestellung unverzüglich bezahlt werden, da die Akademie für diese Ware in Vorkasse treten muss. Bei Ausnahmen bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Akademie. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden innerhalb der ersten 3 Monate der Mitgliedschaft mindestens ein Trainingsshirt der Kampfkunstakademie zu bestellen.

Si-Jo Dennis Zündorf

Gründer und Leiter der ITA Martial Arts Association​

Stand: Juli 2023

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